
Prüfungsordnung Begleithundprüfung
mit
Verhaltenstest und Sachkundeprüfung für den Hundehalter BH/VT
Die
nachstehenden Regelungen treten ab 1. Januar 2002 in Kraft und ersetzen die
bisher bei den VDH - Vereinen/Verbänden gültigen Bestimmungen. Alle Prüfungen
und Wettkämpfe unterliegen in Bezug auf Durchführung und Verhalten der
Beteiligten sportlichen Grundsätzen. Die Art der Vorführung und deren
Beurteilung ist nachstehend genauer beschrieben. Die Vorschriften sind für alle
Beteiligten bindend und alle Teilnehmer haben die gleichen
Leistungsanforderungen zu erfüllen. Abweichend hierzu gilt, dass bei der BHA/VT
die Überprüfung der Schussgleichgültigkeit ersatzlos entfällt, diese Prüfungsart
daher auch nur berechtigt, den so geprüften Hund späterhin in der Sparte Agility
vorzuführen. Zur Vorführung in den Sparten FH, SchH und IPO ist der Nachweis der
BH/VT erforderlich. Abnahmeberechtigt für die BH/VT und die BHA/VT sind
ausschließlich VDH Leistungsrichter, die auf einer Richterliste eines
Mitgliedsvereines stehen. Die BHA/\/T darf auch von
VDH-Agility-Leistungsrichtern abgenommen werden. Das Prüfungsergebnis ist in dem
entsprechenden Leistungsnachweis zu vermerken. BH-Prüfungen werden nur
anerkannt, wenn sie in einem der AZG (VDH-Fachausschuss SchH/Agility)
angehörenden Verein/Verband abgelegt wurden. Die Veranstaltungen haben
Öffentlichkeitscharakter; Ort und Beginn der Prüfung sind den Mitgliedern
öffentlich bekannt zu geben, sie sind nur durchzuführen, wenn der ausrichtende
VDH-Mitgliedsverband Terminschutz erteilt hat. Die Mitgliedsverbände sind an
diese Rahmenbestimmungen gebunden.
Allgemeine Bestimmungen
Zugelassen sind alle Hundehalter, die den Nachweis erbringen, dass sie die
Sachkundeprüfung analog der Regelungen zum VDH-Hundeführerschein in einer
termingeschützten Veranstaltung des Verbandes für das deutsche Hundewesen
bereits erfolgreich abgelegt haben, oder Hundehalter, die den behördlichen
Nachweis der Sachkunde vorlegen.
Teilnehmer (Neumitglieder ab Eintrittsdatum 01.01.2002), die erstmalig in einer
VDH Begleithundprüfung starten und den entsprechenden Nachweis der Sachkunde
nicht erbringen, haben sich am Tag der Veranstaltung dem amtierenden LR zur
schriftlichen Überprüfung ihrer Sachkunde erfolgreich zu stellen, bevor sie mit
ihrem Hund im praktischen Teil überprüft werden. Zugelassen sind Hunde aller
Rassen und Größen. Das Zulassungsalter beträgt fünfzehn Monate. Um
eine Begleithundprüfung durchführen zu können, müssen mindestens vier Hunde in
der Prüfung vorgeführt werden. Ist die Begleithundprüfung mit anderen Sparten
kombiniert, so haben mindestens 4 Teilnehmer (z. B. SchH, BH) an den Start zu
gehen. Die zulässige Teilnehmerzahl an einem Prüfungstag für einen
Leistungsrichter (LR) variiert von 10 bis zu 15 Startern und richtet sich nach
der Meldezahl der zu prüfenden Abteilungen, die die Anzahl 30 nicht
überschreiten darf (Begleithundprüfung mit der Abnahme der schriftlichen
Sachkundeprüfung zählt als 3 Abteilungen, ohne diese theoretische Prüfung sind
es 2 Abteilungen).
Unbefangenheitsprobe
Vor der
Zulassung zur BH-Prüfung sind die gemeldeten Hunde einer Unbefangenheitsprobe zu
unterziehen, bei der auch die Identität durch Kontrolle der Tätowiernummer
und/oder Chip-Nummer erfolgt. Hunde, die nicht identifizierbar sind, haben keine
Startberechtigung in einer Prüfung. Die Beurteilung der Unbefangenheit erfolgt
auch während der gesamten Prüfung. Hunde, die bereits die Unbefangenheitsprobe
nicht bestehen, sind vom weiteren Prüfungsverlauf auszuschließen. Zeigt ein
Hund, auch wenn er die erste Unbefangenheitsprobe bestanden hat, im Laufe der
Prüfung Wesensmängel, kann der Leistungsrichter den Hund von der Prüfung
ausschließen und im Leistungsnachweis den Vermerk ,,Unbefangenheitsprobe /
Verhaltenstest nicht bestanden" - eintragen.
Leistungsbeurteilung
Am
Schluss der Prüfung werden keine Ergebnisse nach Punkten, sondern nur ein
Werturteil ,,Bestanden" oder ,,Nicht bestanden" vom Richter bekannt gegeben. Die
Prüfung ist bestanden, wenn im ,,Teil A" 70% (mind. 42 Punkte) der maximal zu
erreichenden Punktzahl und im ,,Teil B" die Übungen vom Leistungsrichter als
ausreichend erachtet wurden. Hunde, die im ,,Teil A" die erforderliche
Mindestpunktzahl von 42 Punkten nicht erreichen, sind von der weiteren
Überprüfung im Verkehrsteil (,,Teil B") auf öffentlichem Gelände ausgeschlossen.
Das zu vergebende Ausbildungskennzeichen ist kein solches im Sinne der Zucht-,
Schau-, Kör- oder Ausstellungsordnung eines Mitgliedsverbandes des VDH. Die
Ablegung der Prüfung ist im Wiederholungsfalle an keine Fristen gebunden. Jedes
Prüfungsergebnis ist unabhängig vom Erfolg der Prüfung in den Leistungsnachweis
einzutragen.
Disziplinarrecht
Der
Veranstaltungsleiter ist für die Gewährung von Ordnung und Sicherheit im
gesamten Veranstaltungsgelände verantwortlich. Der Leistungsrichter ist
berechtigt, bei Nichtbeachtung von Ordnung und Sicherheit, die Veranstaltung zu
unterbrechen oder zu beenden. Grobe Verstöße des HF gegen diese
Rahmenbestimmungen, gegen die PO, gegen die Regeln des Tierschutzgesetzes und
gegen die guten Sitten können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Der
LR hat in diesen Fällen an die zuständigen Verbands- /Vereinsgremien eine
Meldung abzugeben Von dort wird von den Beteiligten eine Stellungnahme
angefordert, die dann zu Beschluss über eine Disziplinarstrafe führen kann. Ein
Ausschluss einer Person aus dem Verein/Verband kann in den jeweiligen
Fachorganen publiziert werden.
Das
Urteil des LR ist unanfechtbar. Jegliche Kritik an dem Urteil kann die
Verweisung vom Hundesportgelände und evtl. weitere Disziplinarmaßnahmen nach
sich ziehen. In begründeten Fällen, die sich nicht auf Tatsachenentscheidungen,
sondern auf Regelverstöße des LR beziehen, ist eine Beschwerde möglich. Diese
Beschwerde ist in schriftlicher Form beim zuständigen Verband / Verein
einzureichen. Sie kann nur über die Veranstaltungsleitung eingereicht werden und
muss von dem Beschwerdeführer, dem 1. Vorsitzenden des Vereins und einem
weiteren Zeugen unterschrieben sein. Diese Beschwerde ist innerhalb von 8 Tagen
nach der Veranstaltung vorzulegen. Aus der Anerkennung einer solchen Beschwerde
leitet sich kein Anspruch auf Revidierung des Leistungsrichter-Urteils ab.
Videoaufzeichnungen gelten nicht als Beweise.
Teil A:
Begleithundprüfung auf einem Übungsplatz
Gesamtpunktzahl 60
Jede
Einzelübung beginnt und endet mit der Grundstellung. Der Hund sitzt auf der
linken Seite gerade neben seinem HF mit dem rechten Schulterblatt in Kniehöhe.
Das Einnehmen der Grundstellung ist zu Beginn jeder Übung nur einmal erlaubt. In
der Grundstellung steht der HF in sportlicher Haltung. Eine Grätschstellung ist
nicht erlaubt. Die Endgrundstellung der vorhergehenden Übung kann als
Ausgangsgrundstellung der folgenden Übung verwendet werden. Körperhilfen des HF
sind nicht gestattet, werden sie angewandt, erfolgt Punktabzug. Das Mitführen
von Triebmitteln oder Spielgegenständen ist nicht gestattet. Kann ein HF
aufgrund körperlicher Behinderung einen Übungsteil nicht korrekt ausführen, so
hat er dieses vor Beginn der Prüfung dem LR mitzuteilen. Lässt eine Behinderung
des HF das Führen des Hundes an der linken Seite des HF nicht zu, so darf der
Hund analog an der rechten Seite geführt werden.
Der LR
gibt die Anweisung zu Beginn einer Übung. Alles weitere, wie Wendungen, Halt,
Wechseln der Gangart usw. wird ohne Anweisung des LR ausgeführt. Es ist jedoch
dem HF gestattet, diese Anweisungen vom LR zu erfragen.
Das
Loben des Hundes ist nach jeder beendeten Übung erlaubt. Danach kann der
Hundeführer eine neue Grundstellung einnehmen. Zwischen Lob und Neubeginn ist
ein deutlicher Zeitabstand (ca. 3 Sekunden) einzuhalten. Zwischen den Übungen
muss der Hund bei Fuß geführt werden.
Halsbandpflicht / Mitführen der Führleine
Aus
versicherungstechnischen Gründen hat der HF während des gesamten
Prüfungsablaufes eine Führleine mitzuführen. Dies schließt ein, dass der Hund
entweder auch ständig das Halsband oder alternativ das Brustgeschirr tragen
muss. Es sind handelsübliche Halsbänder und auch das Brustgeschirr gestattet.
Verboten sind Halsbänder mit Stacheln, Krallen, Haken oder solche, an denen
Elektroreizgeräte oder deren Attrappen angebracht sind bzw. Brustgeschirr mit
zusätzlichen Schnallungen.
1. Leinenführigkeit (15 Punkte)
Hörzeichen “Fuß”
Von der
Grundstellung aus hat der am tierschutzgerechten handelsüblichen Halsband oder
Brustgeschirr angeleinte Hund seinem HF auf das Hörzeichen ,,Fuß" freudig zu
folgen. Das Halsband darf nicht auf Zug gestellt sein. Zu Beginn der Übung hat
der HF mit seinem Hund 40 bis 50 Schritt geradeaus zu gehen, ohne zu halten,
eine Kehrtwendung zu machen und nach 10 bis 15 Schritt den Laufschritt und den
langsamen Schritt zu zeigen, mindestens jeweils 10 Schritte. In der normalen
Gangart sind dann mindestens eine Rechts-, Links- und Kehrtwendung auszuführen.
Der Hund hat stets mit dem Schulterblatt in Kniehöhe an der linken Seite des HF
zu bleiben; er darf nicht vor, nach oder seitlich laufen. Nur beim Angehen und
beim Wechsel der Gangart ist dem HF das Hörzeichen ,,Fuß" gestattet. Bleibt der
HF stehen, hat der Hund sich schnell ohne Einwirkung des HF zu setzen. Der HF
darf hierbei seine Grundstellung nicht verändern und insbesondere nicht an den
evtl. abseits sitzenden Hund herantreten. Die Führleine soll während des Führens
in der linken Hand gehalten werden und muss lose durchhängen. Auf Anweisung des
LR geht der HF mit seinem Hund durch eine Gruppe von mindestens vier Personen.
Der HF hat in der Gruppe mindestens einmal zu halten. Die Gruppe hat sich
durcheinander zu bewegen. Zurückbleiben, Vordrängen, seitliches Abweichen des
Hundes sowie zögerndes Verharren des HF bei den Wendungen sind fehlerhaft.
Gruppe
Das Gehen durch die Gruppe, deren
Personen sich bewegen, ist in der Leinenführigkeit und in der Freifolge zu
zeigen. Dabei muss jeweils mindestens einmal links und einmal rechts (z.B. in
Form einer 8) um Personen gegangen werden. Es ist mindestens einmal je Durchgang
in der Nähe einer Person anzuhalten. Dem LR ist es freigestellt, eine
Wiederholung zu verlangen. Das Loben des Hundes ist nach dem Verlassen der
Gruppe nur in der abschließenden Grundstellung erlaubt.
Kehrtwendung (180 Grad)
2. Freifolge (15 Punkte)
Hörzeichen “Fuß”
Auf
Anordnung des LR wird der Hund in der Grundstellung abgeleint. Der HF hängt sich
die Führleine um die Schulter oder steckt sie in die Tasche (jeweils in die vom
Hund abgewandte Seite) und begibt sich mit seinem freifolgenden Hund sofort
wieder in die Personengruppe, um dort mindestens einmal anzuhalten. Nach
Verlassen der Gruppe nimmt der HF kurz die Grundstellung ein und beginnt dann
die Freifolge analog der Festlegungen zu Übung 1.
3. Sitzübung (10 Punkte)
Hörzeichen “Sitz”
Von der
Grundstellung aus geht der HF mit seinem frei bei Fuß folgenden Hund geradeaus.
Nach mindestens 10 Schritt hat sich der Hund auf das Hörzeichen "Sitz" schnell
zu setzen, ohne dass der HF seine Gangart unterbricht oder sich umsieht. Nach
weiteren 30 Schritt bleibt der HF stehen und dreht sich sofort zu seinem Hund
um. Auf Anweisung des Richters geht der HF zu seinem Hund zurück und nimmt an
dessen rechter Seite Grundstellung ein. Wenn der Hund anstatt zu sitzen, sich
legt oder stehen bleibt, werden hierfür 5 Punkte abgezogen. Die Durchführung der
Kehrtwendung ist auf zwei Arten gestattet, muss aber jeweils als
Linkskehrtwendung gezeigt werden. Hierbei kann der Hund hinten um den HF
herumgehen, oder die Kehrtwendung mit dem HF als Links-Wendung (Hund bleibt an
der linken Seite des HF) zeigen.
4. Ablegen in Verbindung mit Herankommen (10 Punkte)
Hörzeichen “Platz”, “Hier”, “Fuß”
Von der
Grundstellung aus geht der HF mit seinem Hund auf das Hörzeichen ,,Fuß"
geradeaus. Nach mindestens 10 Schritt hat sich der Hund auf das Hörzeichen
,,Platz" schnell hinzulegen. Ohne andere Einwirkungen auf den Hund und ohne sich
umzudrehen, geht der HF noch 30 Schritt in gerader Richtung weiter, dreht sich
sofort zu seinem Hund um und bleibt still stehen. Auf Anweisung des LR ruft der
HF seinen Hund heran. Freudig und in schneller Gangart hat sich der Hund seinem
HF zu nähern und sich dicht vor ihn zu setzen. Auf das Hörzeichen, ,,Fuß" hat
sich der Hund neben seinen HF zusetzen. Bleibt der Hund stehen oder setzt er
sich, kommt jedoch einwandfrei heran, so werden 5 Punkte abgezogen.
5. Ablegen des Hundes unter Ablenkung (10
Punkte)
Hörzeichen “Platz”, “Sitz”
Zu
Beginn der Unterordnung eines anderen Hundes legt der HF seinen Hund an einem
vom LR angewiesenen Platz aus der Grundstellung ab und zwar ohne die Führleine
oder sonst einen Gegenstand beim Hund ,zu belassen. Der HF entfernt sich 30
Schritte und stellt sich mit dem Rücken zum Hund in dieser Entfernung auf.
Während der Ablage hat der Hund ruhig liegen zu bleiben. Auf Richteranweisung
tritt der HF an die rechte Seite seines Hundes und auf weitere Richteranweisung
nimmt er ihn mit dem Hörzeichen ,,Sitz" in die Grundstellung. Sitzt steht oder
liegt der Hund unruhig, so erfolgt eine Teilbewertung, entfernt er sich mehr als
eine Körperlänge vom Abliegeplatz, ist die Übung nicht bestanden. Unruhiges
Verhalten des HF sowie andere versteckte Hilfen sind fehlerhaft. Hündinnen sind
nach Möglichkeit getrennt abzulegen.
Teil B:
Prüfung im Verkehr
Allgemeines
Die
Durchführung des ,,Teil B" dient der Überprüfung des Hundes bezüglich seines
Sozialverhaltens gegenüber Mensch und Tier sowie auch seiner Umweltsicherheit.
Die Überprüfung erfolgt unter dem Einfluss von Alltagssituationen, sie dürfen
demnach keinesfalls im unmittelbaren Bereich oder im Umfeld des Übungsgeländes
durchgeführt werden. Sie sind verbindlich innerhalb geschlossener Ortschaften zu
Zeiten mit erhöhtem Verkehrsaufkommen durchzuführen. Der LR legt mit dem PL
fest, wo und wie die Übungen im Öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Wege oder
Plätze) durchgeführt werden. Der Öffentliche Verkehr darf hierbei nicht
beeinträchtigt werden. Die Anordnungen der zuständigen ,Ortspolizeibehörden bzw.
Ländergesetzgebungen sind zu beachten. Die Überprüfung des ,,Teil B" ist
gewissenhaft mit dem hierfür notwendigen Zeitaufwand durchzuführen. Die
Leistungsanforderungen dürfen nicht durch oberflächliche Abnahme vieler Hunde
beeinträchtigt werden. Die teilnehmenden Hunde sind einzeln vorzuführen und sind
individuell zu überprüfen. Punkte werden für die einzelnen Übungen des Teiles B
nicht vergeben. Für das Bestehen dieser Prüfungsabteilung ist der gesamte
Eindruck über den sich im Verkehr / Öffentlichkeit bewegenden Hund maßgeblich.
Mangelhaft gezeigte Einzelübungen können nicht mit sehr gut gezeigten Leistungen
kompensiert werden.
Die
nachfolgend beschriebenen Übungen sind Anregungen und können durch den LR
individuell auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der LR ist
berechtigt bei Zweifeln in der Beurteilung der Hunde Übungen zu wiederholen bzw.
zu variieren.
Prüfungsablauf
1. Begegnung mit Personengruppen
Auf
Anweisung des Leistungsrichters geht der HF mit seinem angeleinten Hund auf dem
Gehweg eines stark befahrenen Straßenabschnittes. Auf Anweisung des LR, kann die
Strasse im Bereich einer Fußgängerampel oder eines ,,Zebrastreifens" gekreuzt
werden. Der LR folgt dem Team in angemessener Entfernung. Der Hund soll an der
linken Seite des HF an lose hängender Leine mit der Schulter in Kniehöhe des HF
- willig folgen. Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber hat sich der Hund
gleichgültig zu verhalten. Auf seinem Weg wird der HF von einem vorbeilaufenden
Passanten (Auftragsperson) geschnitten. Der Hund hat sich neutral und
unbeeindruckt zeigen. HF und Hund gehen weiter durch eine aufgelockerte
Personengruppe von mindestens 6 Personen, in der eine Person den HF anspricht
und mit Handschlag begrüßt. Der Hund hat auf Anweisung durch HF neben ihm zu
sitzen oder zu liegen und hat sich während der kurzen Unterhaltung ruhig
verhalten.
2. Begegnung mit Radfahrern
Der
angeleinte Hund geht mit seinem HF einen Weg entlang und wird zunächst von
hinten von einem Radfahrer überholt, der dabei Klingelzeichen gibt. In großem
Abstand wendet der Radfahrer und kommt HF und Hund entgegen. Dabei werden
nochmals Klingelzeichen gegeben. Das Vorbeifahren hat so zu erfolgen, dass sich
der Hund zwischen HF und vorbeifahrendem Radfahrer befindet. Der Hund hat sich
hierbei unbefangen zu zeigen.
3. Begegnung mit Autos
Der HF
geht mit seinem angeleinten Hund an mehreren Autos vorbei. Dabei wird eines der
Fahrzeuge gestartet. Bei einem anderen Auto wird eine Tür zugeschlagen. Während
HF und Hund weitergehen, hält ein Auto neben ihnen. Die Fensterscheibe wird
herunter gedreht und der HF um eine Auskunft gebeten. Dabei hat der Hund auf
Anweisung des HF zu sitzen oder zu liegen. Der Hund hat sich ruhig und
unbeeindruckt gegenüber Autos und allen Verkehrsgeräuschen zu zeigen.
4. Begegnung mit Joggern oder Inlinescatern
Der HF
geht mit seinem angeleinten Hund einen ruhigen Weg entlang. Mindestens zwei
Jogger überholen ihn, ohne das Tempo zu vermindern. Haben sich die Jogger
entfernt, kommen erneut Jogger dem Hund und HF entgegen und laufen an ihnen
vorbei, ohne die Geschwindigkeit herabzusetzen. Der Hund muss nicht korrekt bei
Fuß gehen, darf die Überholenden bzw. entgegenkommenden Personen jedoch nicht
belästigen. Es ist statthaft, dass der HF seinen Hund während der Begegnung in
die Sitz- oder Platzposition bringt.
Statt der Jogger können auch ein oder zwei Inlinescater Hund und HF überholen
und ihnen wieder entgegen kommen.
5. Begegnung mit anderen Hunden
Beim
Überholen und Entgegenkommen eines anderen Hundes mit HF hat sich der Hund
neutral zu verhalten. Der HF kann das Hörzeichen ,,Fuß" wiederholen oder den
Hund bei der Begegnung in die Sitz- oder Platzposition bringen.
6. Verhalten des kurzfristig im Verkehr
angeleint allein gelassenen Hundes, Verhalten gegenüber Tieren
Auf
Anweisung des LR begeht der HF mit angeleintem Hund den Gehweg einer mäßig
belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält der HF auf Anweisung des LR und
befestigt die Führleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen. Der HF begibt
sich außer Sicht in ein Geschäft oder einen Hauseingang. Der Hund darf stehen,
sitzen oder liegen. Während der Abwesenheit des HF geht ein Passant
(Auftragsperson) mit einem angeleinten Hund in einer seitlichen Entfernung von
etwa fünf Schritt am Prüfungshund vorbei. Der alleingelassene Hund hat sich
während der Abwesenheit des Führers ruhig zu verhalten. Den vorbei geführten
Hund (keine Raufer verwenden) hat er ohne Angriffshandlung (starkes Zerren an
der Leine, andauerndes Bellen) passieren zu lassen. Auf Richteranweisung wird
der Hund wieder abgeholt.
Anmerkung
Es
bleibt dem amtierenden Leistungsrichter überlassen, ob er die einzelnen Übungen
mit jedem Hund an den jeweils vorgesehenen Orten durchführen oder ob er alle
Prüflinge nur einige Übungen absolvieren lässt und dann den nächsten Prüfungsort
aufsucht und dort ebenso verfährt
Quelle: VDH Prüfungsordnung ab 01.01.2002

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